Stadt Landsberg am Lech
Die Errichtung von Solaranlagen auf unter Denkmal- bzw. Ensembleschutz stehenden Gebäuden ist nur nach vorheriger Erlaubniserteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Landsberg am Lech zulässig.
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Stadt Landsberg am Lech
            Oberbürgermeister Mathias Neuner
            Katharinenstr. 1
            86899 Landsberg am Lech
            Deutschland                        
             https://www.landsberg.de/rathaus/bauen-wohnen/energie-umwelt/solarkataster/            
        
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